Goldstr. 41, 97274 Leinach info@ff-oberleinach.de
  • Feuerwehrverein

  • Feuerwehrverein

  • Feuerwehrverein

  • Feuerwehrverein

loading...
Wir über uns

Die Freiwillige Feuerwehr Oberleinach e. V.

ist einer von zwei Feuerwehrvereinen in der Gemeinde Leinach. 

Ihr Ursprung reicht bis ins Jahr 1886 zurück, was sie zu einem der traditionsreichsten Vereine in der einst eigenständigen Gemeinde Oberleinach macht.

Die Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes im Jahr 1982 führte zur Trennung von Feuerwehrverein und aktiver Wehr als kommunale Einrichtung. Daraus resultierte, dass jede Feuerwehr in Bayern seit 1982 einen zugehörigen Feuerwehrverein hat. Diese Regelung führte an vielen Orten auch zur Ämtertrennung der Funktionen des Vereinsvorsitzenden und des Kommandanten, welcher die Leitung der aktiven Feuerwehr inne hat.

In ihrer Rolle als Verein bereichert die Feuerwehr Oberleinach das Leben in Leinach durch verschiedene Veranstaltungen. Ein Beispiel hierfür ist die regelmäßig abgehaltene Leinacher Weinwoche, die im historischen Feuerwehrgerätehaus von Oberleinach stattfindet. Zudem fungieren wir seit dem Jahr 2018 als Gastgeber für das weit über die Grenzen Leinachs hinaus bekannte und beliebte Leinacher Oldtimertreffen.


Infos zu unserer Gemeinde

Die Gemeinde Leinach gibt es in ihrer heutigen Form seit 1978. Sie entstand im Zuge der Gebietsreform am 1. Mai 1978 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Oberleinach und Unterleinach.

Die ca. 10 km nördlich von Würzburg liegende, in das Tal der Leinach eingebettete Gemeinde hat knapp 3.400 Einwohner. Das Gebiet der Gemeinde umfasst 2.850 ha, die Seehöhe beträgt 320 m.

Wer mehr über die ehemalige Gemeinde Oberleinach erfahren will kann in der Chronik von Oberleinach nachlesen. Die Chronik stammt aus unserer Festschrift von 1976.

Zur Chronik der ehem. Gemeinde Oberleinach.

Zeichnung von Oberleinach (K.Muth, 1986)


Unser Vorstandschaftsteam

Der geschäftsführende Vorstand

  • Vorsitzender

    Martin Seelmann

    Goldstraße 41
    97274 Leinach

    Tel:   0 93 64 / 80 80 20
    Fax:  0 93 64 / 80 80 90
    EMail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • stv. Vorsitzende

    Eva Müller

    Brunnengasse 27
    97274 Leinach

    Tel:   0171 / 494 391 2
    EMail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • stv. Vorsitzender

    Fabian Kümmet

    Burkardusstr. 36
    97274 Leinach

    Tel:   0175 / 232 573 1
    EMail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Kassier

    Stephan Dietrich


    EMail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • stv. Kassier

    Adriana Lung


    EMail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Schriftführerin

    Sonja Klüpfel


    EMail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • stv. Schriftführerin

    Anna-Luna Roth


    EMail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


    Organigramm der Vorstandschaft 

    Organigramm Vorstand 01 2023

     

    Aktivitäten im Jahreslauf

    Ein breites Spektrum von Aktivitäten im Aktiven- und Vereinsbereich hat die Feuerwehr Oberleinach zu bieten. Lesen Sie nachstehend einen kleinen Abriss über die Veranstaltungen und Aktionen die uns das Jahr über begleiten:

    Leinacher Weinwoche

    Weinwoche aussenIm Mai 2009 schloss die letzte Leinacher Heckenwirtschaft nach über zwei Jahrzehnten ihre Tore.

    Seit diesem Zeitpunkt gab es im Weinort Leinach keine Heckenwirtschaft mehr. Da offenbar keiner den Mut aufbrachte, wieder eine Heckenwirtschaft zu eröffnen, hatte unser damaliger Kassier Fabian Schmitt die Idee ein Fest zu veranstalten, dass praktisch einer solchen Wirtschaft gleichkommt.
    Aus dieser Idee entstand die „Leinacher Weinwoche”, die wir erstmals im Zeitraum vom 26.09 bis 03.10.2010 im alten Feuerwehrhaus in Oberleinach durchführten.

    Unter dem Motto „Winzertradition neu belebt” bot man edle Frankenweine aus der näheren Umgebung Leinachs sowie Federweißen, Hausmacher Wurstspezialitäten und andere besondere Schmankerl der fränkischen Küche. Das Angebot wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen, was die Vorstandschaft zu dem Beschluss erwog, diese Veranstaltung weiterhin jährlich durchzuführen. 

    Anfang 2011 baute man die Räumlichkeiten im alten Feuerwehrhaus entsprechend um. So entstand ein ansprechender Gastraum und eine kleine, aber sehr funktionale Küche. Mehr als 8.000 Euro investierte man in diese Maßnahme. Viele freiwillige fachkundige Helfer waren notwendig, um die Räumlichkeiten so ansprechend zu gestalten. Vielen Dank an dieser Stelle an die Kameraden Ralf Brüderer, Stephan Dietrich, Armin Mildenberger, Karl Mildenberger, Matthias Müller, Christian Roth, Peter Roth, Walter und Fabian Schmitt sowie Ralf und Steffen Stockmann für die geleistete Arbeit im Rahmen dieses Umbaus. 

    In den Jahren 2021 / 2022 erneuterten wir dann unsere Küche erneut und statteten sie mit mordernern Technik aus, so das die Weinwoche wohl noch viele Jahre ein fester Bestandteil unserer Veranstaltungen bleiben wird.


    Leinacher Oldtimertreffen

    IMG 5481Das erste Leinacher Oldtimertreffen fand im Rahmen des Stiftungsfestes der Kameradschaft ehem. Soldaten Oberleinach im Jahr 2006 statt. Initiator war Alois Nitsche, der vielen Oldtimerfreunden aus Nah und Fern gut bekannt war. 

    Was als überschaubares Treffen begann, wurde schnell zu einem der Highlights im Leinacher Veranstaltungskalender. Im Jahr 2012 wurde der Veranstaltungsort an das Gelände rund um das Sportheim der Spvgg Leinach verlegt. 

    Bis zum Jahr 2016 veranstaltete die Kameradschaft ehem. Soldaten das Treffen. Im Jahr 2017 fand kein Treffen im Leinachtal statt, bevor im Jahr 2018 mit der Feuerwehr Oberleinach als neuer Veranstalter wieder voll durchgestartet wurde.

    Im März 2023 verstarb der Ideengeber und stetige Inovator des Leinacher Treffens, Alois Nitsche, nach schwerer Krankheit im Alter von 75 Jahren. Wir wollen das Treffen in seinem Sinne weiterführen, beratend und unterstützend steht uns dabei der Oldtimerstammtisch Würzburg (OSW) an der Seite. 


    Festausfahrten

    Maibaum 2015Mehrmals im Jahr erhalten wir Einladungen von anderen Feuerwehren, die ihr Jubiläum mit einem größeren Fest begehen.

    Gerne kommen wir diesen Einladungen nach und konnten so schon sehr viele schöne Abende hier in unserer Region miterleben.

    Das gemeinsame Feiern und fröhlich sein stärkt die Gemeinschaft und lässt die viele andere Arbeit, die wir als Feuerwehr zu verrichten haben, zumindest für einen Abend in den Hintergrund rücken.

    Die Termine unserer aktuell geplanten Festbesuche findet ihr in unserem Kalender unter der Rubrik "Termine".


    Maibaumaufstellung (alle 2 Jahre)

    Maibaum 2015Über 25 Jahre lang stellte die Feuerwehr Oberleinach am 01. Mai den Maibaum in Oberleinach auf. 2003 beschloss der Gemeinderat auf Antrag der CSU nur noch einen Maibaum für ganz Leinach aufzustellen. Dieser sollte auf dem Platz vor dem Feuerwehrhaus seinen Platz finden. Die Aufstellung sollte am 30. April stattfinden, da am 01. Mai der Obst- und Gartenbauverein sein Kirschblütenfest feiert.

    Obwohl man bei den politischen Gremien mehrmals vorstellig wurde und darum bat, von so einem, noch aus dem vorangegangenen Wahlkampf motivierten, Vorhaben Abstand zu nehmen, wurde der Beschluss im Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme gefasst.

    Nach sehr langen Diskussionen stellten wir den Maibaum am 30. April 2003 erstmals am Feuerwehrgerätehaus auf. Im Jahre 2004 fühlte sich dann auch die Feuerwehr aus Unterleinach berufen, den Maibaum aufzustellen. Auch hier folgten lange Diskussionsrunden mit dem Ergebnis, dass man den Maibaum nunmehr im Wechsel aufstellt. Die Feuerwehr Oberleinach in den ungeraden Jahren, traditionell von Hand, und die Feuerwehr Unterleinach in den geraden Jahren mit Hilfe von Traktoren.

    Mittlerweile haben sich die Wogen geglättet und wir erleben, jeweils am 30. April, vor zahlreichen Gästen einen gelungenen Abend.

    Unsere Chronik

    1886

    1886 - Die Gründung

    Wehrmänner der ersten Stunde trafen sich am 10. Juni 1886 zur Gründungsversammlung.
    Folgende Personen wurden dabei in Funktionen gewählt:

    Nikolaus Schnabel (1. Vorstand), Martin Clemens Klüpfel (1. Kommandant), Lehrer Gottfried Wiener (Schriftführer), Andreas Mehling (Kassier), Valentin Rügamer (Zeugwart), Sebastian Rhein, Georg Adam Klüpfel, Andreas Mohr (Zugführer).

    1888

    Beschaffung der ersten Spritze

    Im Jahre 1888 wurde eine Wasserspritze erworben, auf die die Wehrmänner besonders stolz waren.Am 15. August fand dann die Probe der neu angekauften Saug- und Druckspritze statt. Sechs Wehren waren bei dem Fest zugegen. Im Protokollbuch wird hierüber berichtet: »Das Fest selbst verlief in gemütlicher Ruhe und brüderlicher Eintracht. Die bekränzte Spritze wurde schon am selbigen Tage ihres Schmuckes beraubt und war dieselbe mit der Feuerwehr dahier bei dem ausgebrochenen Brande in Unterleinach in Thätigkeit. Die Spritze leistete daselbst vorzügliche Dienste.«

    1901

    15 Jahre FFw Oberleinach

    Der 15-jährige Gründungstag wurde am 23. Juni 1901 festlich begangen. Nach der feierlichen Kirchenparade zeichnete Bürgermeister Johann Schuckert 16 Mitglieder des Vereins mit den silbernen Ehrenschnüren aus. Anschließend traf man sich im Vereinslokal zum musikalischen Frühschoppen. Jedes Mitglied bekam zum Freibier außerdem Wurst, Brot und Zigarren.

    1914

    Der erste Weltkrieg

    Im Jahre 1914 brach der 1. Weltkrieg aus. Im Protokollbuch ist zu lesen, daß künftig die Feuerwehr ihren im Felde stehenden Mitgliedern Pakete senden wolle. Da infolge des Krieges viele Kameraden ins Feld gegangen waren, hatte das königliche Staatsministerium des Innern verfügt, daß nunmehr junge Leute von 16 Jahren im Verein aufgenommen werden könnten, damit der Verein den alten Mitgliederstand wieder erhalten würde.

    Der 1. Weltkrieg forderte Opfer aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr: Franz Greß, Johann Stockmann, Lorenz Rügamer, Georg Huth, Christian Rügamer, Ludwig Klüpfel.

    Zu Ehren ihrer Heimkehrenden hielt der Verein am 19. Januar 1919 einen Tanzabend ab, der einen Erlös von 72,52 DM erbrachte. Das nachstehende Bild zeigt unsere Wehr im Jahre 1911.

    Unsere Wehr im Jahre 1911

    1921 / 1922

    Eine Ära geht zu Ende

     

    Dank seiner nahezu 40jährigen Dienstzeit als aktiver Kommandant wurde Clemens Klüpfel 1921 einstimmig zum Ehrenkommandanten ernannt, bevor er im Jahre 1922 aus Altersgründen abdankte. Zum neuen Kommandanten wurde Michael Stockmann gewählt.

    1928 / 1929

    40jähriges Stiftungsfest

    Nachdem der Verein 1928 sein 40-jähriges Stiftungsfest feierte, war die Vereinskasse 'sehr erschöpft'. Daher wurde in der Generalversammlung beschlossen, daß im Jahre 1929 ein Tanzabend und eine Christbaumverlosung stattfinden sollten, um die Vereinskasse wieder zu stärken. Im Protokollbuch ist zu lesen, daß am Tanzabend 44,- DM Gewinn, bei der Christbaumverlosung 48,- DM Gewinn erzielt wurden.

    1933 bis 1945

    Naziherrschaft, 2. Weltkrieg und Auflösung

    Nach 1933 war auch die Feuerwehr von der Naziherrschaft geprägt. Jede öffentliche Versammlung mußte mit den Worten »Heil Hitler« eröffnet und mit einem »Sieg Heil« auf den Führer geschlossen werden. Zum Generalappell 1944 waren nur noch fünf Wehrmänner und die Hitlerjugend erschienen, alle anderen standen im Felde. Bemerkenswert ist noch der Nachtrag im Protokollbuch vom 3. April 1945:

    »Heute hat die amerikanische Wehrmacht unser Dorf eingenommen. Einige Tage nachher wurde von der Militärregierung bekannt gemacht, daß sämtliche Gliederungen der NSDAP, also auch die Feuerwehr , aufgelöst seien. Ende Mai Anfang Juli lieferte ich alle Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr, sowie den Schlüssel zum Gerätehaus ab, somit war für mich die Feuerwehr erledigt. Gez. Amrehn«

    1947

    Die Wiedergründung

    Am 9. Februar 1947 wurde die Freiwillige Feuerwehr wieder ins Leben gerufen. In der Generalversammlung wurde Karl Klüpfel einstimmig zum 1. Kommandanten gewählt. Bezirksinspektor Volk forderte die Mitglieder auf, sich wieder für die gute Tat des Feuerlöschenwesens einzusetzen, damit die Gemeinde Oberleinach wieder ein schlagkräftige Wehr erhalte.

    1951

    Das 65jährige Stiftungsfest

    Prächtig wurde das 1951 anfallende 65-jährige Stiftungsfest gefeiert. Hierzu hatte man auf dem Sportplatz ein großes Festzelt errichtet. Drei Tage lang wurde mit den insgesamt 17 Gastvereinen gefeiert. So verlief das Stiftungfest zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten.

    1952

    Neue Motorspritze und Feuer bei Christian Seelmann

    Am 15. Januar 1952 erhielt die Wehr die lange schon bestellte Motorspritze TS6/6 von der Firma Ziegler, Gingen. Noch erfreut über die neue Maschine, brach bereits einen Tag später im Anwesen des Christian Seelmann Feuer aus. Sofort war die Feuerwehr mit ihrer Motorspritze zur Stelle. In der allgemeinen Aufregung und infolge mangelnder Ausbildung wurde die Motorspritze mit Benzin, statt mit Gemisch betankt und versagte. Der Brand mußte also auf herkömmliche Art bekämpft werden. Bis die Würzburger Wehr eintraf, war der Brand dennoch unter Kontrolle. Die Motorspritze mußte aufgrund eines Maschinenschadens in die Fabrik zurückgeliefert werden. Am Mittwoch, dem 11. Mai 1952, überreichte Monteur Maier von der Firma Ziegler die neue Motorspritze an die Freiwillige Feuerwehr. Die beiden Maschinisten Alfred Preißinger und Josef Klüpfel wurden sofort eingelernt und mit der Bedienung vertraut gemacht. Im Laufe des Jahres sollte noch ein Löschweiher von der Gemeinde erstellt werden.

    1954 bis 1957

    Bau der Wasserleitung und Alarmierung über Sirene

    In den Jahren 1954 und 1955 wurde in Oberleinach die heute noch intakte Wasserleitung gebaut. Aus 20 Hydranten konnte nun die Feuerwehr Löschwasser zapfen. Kurze Zeit später, im Jahre 1957, konnte eine Sirene für 1200,- DM erworben werden. Somit gehörte die Alarmierung mit dem Horn der Vergangenheit an. Im Protokollbuch ist zu lesen: »Mit der Stationierung der neuen Sirene ist nun unsere Feuerwehr von der Alarmierung bis zur Brandbekämpfung mit der neuen Motorspritze optimal ausgerüstet.«

     

    1964

    Die erste Leistungsprüfung

    Um die Einsatzbereitschaft der aktiven Wehrmänner zu stärken, wurde 1964 eine Leistungsprüfung in Oberleinach abgehalten. 19 Wehrmänner hatten sich intensiv darauf vorbereitet, und sie bestanden die Prüfung mit Bravour.

    1966

    Das 80jährige Stiftungsfest

    Pfingsten 1966 feierte die FFW Oberleinach ihr 80-jähriges Stiftungsfest, das unter dem Motto stand: »80 Jahre das Gut der Mitbürger geschützt.« Die ganze Gemeinde feierte mit der Wehr, die in 80 Jahren 38 Brände in Oberleinach und den Nachbargemeinden Greußenheim und Unterleinach bekämpft hatte. Jedes Haus war mit Blumen und Fähnchen geschmückt. Zu den Höhepunkten des Festes zählten die Fahnenweihe, eine Schauübung, sowie die geselligen Veranstaltungen im Festzelt. Pfarrer Franz Bötsch nahm die Fahnenweihe vor. Zu den Wehrmännern gewandt sagte er, sie sollten sich treu im Geist der Gründer in einer neuen Zeit bewähren. Danach wurde die Fahne vom Kommandanten der Patenwehr Greußenheim an Kommandant Hermann Mildenberger übergeben.

    1974 / 1975

    Inspektion im Gerätehaus und Kommandantenwechsel

    Bei der Inspektion im Jahre 1974 wurde festgestellt, daß die Ausrüstung und die Geräte den neuen Erfordernissen angepaßt und erweitert werden müßten. Desweiteren wurde das Gerätehaus für zu feucht befunden

    1975 standen wieder Neuwahlen an, in denen Hugo Roth zum 1. Kommandanten und Elmar Steppert zum 2. Kommandanten gewählt wurden. Für 30-jährige Tätigkeit wurden geehrt: Ludwig Weckesser als Schriftführer, Josef Amrehn als Kassier und Emil Rügamer als Vereinsdiener.

    1976

    Das 90jährige Stiftungsfest

    Vom 3. bis 7. Juli 1976 konnte die Feuerwehr ihr 90-jähriges Gründungsfest feiern. Auch dieses Fest nahm einen erfolgreichen Verlauf. Landrat Dr. Wilhelm, der die Grüße des Landkreises überbrachte, lobte den steten Einsatz der Feuerwehrleute in Oberleinach. Neun Feuerwehrleute konnte er für 25-jährige Dienszeit mit dem Steckkreuz und einer Urkunde auszeichnen. Höhepunkt des Festes war der Festzug am Sonntag, zu dem sich 28 Wehren angesagt hatten

    1977

    Gründung der Jugendblaskapelle

    Die Jugendblaskapelle der Freiwilligen Feuerwehr wird auf Initiative des Kommandanten Hugo Roth 1977 ins Leben gerufen. Als Ausbilder wurde Siegfried Herglotz verpflichtet.

    1980

    Das neue Tragkraftspritzenfahrzeug

    Im Jahre 1980 konnte der Wagenpark der Feuerwehr erweitert werden. Bürgermeister Oestemer übergab in einer Feierstunde ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug an die Wehr.

     

    1981

    Erste Jugendgruppe

    Anfang der 80er Jahre hat sich eine erfolgreiche Jungfeuerwehrgruppe gebildet. 1984 und 1985 nahm diese Gruppe am Floriansfest in Unterleinach teil. Auf diesem sportlichen Wettstreit wurde um den von der Gemeinde gestifteten Wanderpokal »Flori« gekämpft. Die Jungfeuerwehrmänner nahmen mit Erfolg teil. Im ersten Jahr wurde der Pokal auf Anhieb gewonnen und 1985 errang man einen zweiten Platz.

    1989

    Unsere Feuerwehr wird 100

    Vom 16. bis 19. Mai 1986 feierte man »100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Oberleinach«. Die Schirmherrschaft übernahm Bürgermeister Andreas Oestemer, Festleiter war Hugo Roth. 26 Gastwehren feierten mit, 14 davon beteiligten sich am Festzug.

    1988

    Neues Gerätehaus und Mehrzweckfahrzeug

    Im September 1988 wurde das neue gemeinsame Feuerwehrhaus für die Wehren beider Ortsteile eingeweiht. Das moderne Gebäude entspricht den Anforderungen weit über die Jahrtausendwende hinaus. Die Zusammenarbeit der aktiven Wehren in Leinach ist bis heute gut und konstruktiv. Ebenfalls im Jahr 1988 bauten unter der Leitung von Manfred Brühler Floriansjünger der Oberleinacher Feuerwehr erneut ein Auto zum Feuerwehrauto um. Das von der Bereitschaftspolizei Würzburg für 2900,- DM erworbene Fahrzeug wurde in 650 freiwillig geleisteten Stunden zu einem echten Mehrzweckfahrzeug hergerrichtet.

     

    1994

    Gründung der Jugendfeuerwehr

    Die Wehren der beiden Ortsteile gründeten im Jahr 1994 gemeinsam die »Jugendfeuerwehr Leinach«, bei ihrer Gründung gehörten schon 18 Mädchen und Jungen ab dem 14. Lebensjahr dieser neuen Einrichtung an. Neben der Feuerschutzausbildung findet ein umfangreiches Freizeitprogramm statt.

    jugendffwalt

    1995

    Atemschutzwerkstatt des Landkreises

    Leinach erhielt im Jahr 1995 eine Füllstation sowie Pflegestelle für Atemschutzgeräte für den Bereich Würzburg-West. Seit 1991 werden regelmäßig Atemschutzgeräteträgerlehrgänge, sowie weitere Ausbildungen in den Schulungsräumen des Feuerwehrhauses durchgeführt.

    1997

    Die erste Leistungsprüfung THL

    Die Einsatzstatistik der vergangenen Jahre zeigt, dass die Feuerwehr zunehmend zur technischen Hilfeleistung gerufen wird. Die Feuerwehrführung in Bayern hat darauf reagiert und eine neue zusätzliche Leistungsprüfung THL eingeführt. In dieser Prüfung wird der Einsatz von Spreizer und Rettungsschere im Falle eines Verkehrsunfalles mit eingeklemmten Personen geprüft.

    Die FFW Oberleinach hat bereits 1997 mit Hinblick auf die bevorstehende Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 16/12 diese Leistungsprüfung absolviert. Da die eigene Feuerwehr noch nicht die entsprechende Ausrüstung besaß, wurde unter der Leitung von KBM Manfred Brühler und KBM Lothar Balling an dem LF 16 der Feuerwehr Waldbüttelbrunn ausgebildet und geübt.

    So legten im Oktober 1997 erstmalig 14 aktive Mitglieder unserer Wehr die Leistungsprüfung THL mit Erfolg ab. Kommandant Walter Klüpfel gratulierte zur bestandenen Prüfung und übergab als Dank für die Bereitstellung des LF eine Kiste Leinacher Wein an den Kommandanten der FFw Waldbüttelbrunn.

    1998

    Ein neuer Löschlaster kommt ins Leinachtal

    Im Dezember 1998 erfüllte sich für die FFW Oberleinach ein lange gehegter Wunsch. 20 Kameraden beider Leinacher Feuerwehren fuhren am 19.11.1998 ins Ziegler-Werk nach Gingen um das neue Löschfahrzeug LF 16/12 abzuholen. Die feierliche Übergabe fand am 28.03.1999 statt. Nach Jahren der Planung stand nun die neueste Technik zur Verfügung. Das Fahrzeug vom Typ Mercedes verfügt über eine umfangreiche Löschausrüstung, hydraulisches Rettungsgerät (Spreizer, Schere), Pressluftatmer, Funkanlage Sprungretter und vieles mehr. Außerdem ist es mit einer Heckeinbaupumpe (Pumpleistung 1600l/min) ausgestattet, und beinhaltet eine Löschwassertank von 1600l. Das Fahrzeug kostete 436.000 DM, wovon das Land Bayern 182.000 DM an Zuschuss gewährte. Zweifelsohne ein Meilenstein in der Geschichte unserer Feuerwehr. Erstmals nutzen zwei organisatorisch eigenständige Feuerwehren ein Fahrzeug. Ein gemeinsamer Fuhrpark, gemischte Besetzung der Fahrzeuge im Einsatzfall, gemeinsame Plege und Wartung der Ausrüstung, usw., erfordern nun auch ein Umdenken in der Organisation unserer Feuerwehr. Eine enge Zusammenarbeit der beiden Leinacher Wehren war notwendiger denn je.

    LF16

    1999 / 2001

    Neue Schutzanzüge und Funkmeldeempfänger

    Um die Ausstattung noch zu verbessern wurden 1999 fünf Funkalarmempfänger beschafft. Diese FAE sollten eine bessere Alarmierung gewährleisten und in erster Linie den Kommandanten und den Gruppenführern zur Verfügung stehen.

    Eine weitere Verbesserung der persönlichen Schutzausrüstung erfolgte 2001 mit der Beschaffung von neuen Schutzanzügen mit farbigen Reflexstreifen. Diese Schutzanzüge können auf der Rückseite beschriftet werden Die von den Kommandanten gewählte Beschriftung "Feuerwehr Leinach" löste bei der Mannschaft keine Begeisterung aus.

    2001 / 2002

    Die First Responder werden gegründet

    Seit September 2001 hat sich unsere Feuerwehr einem weiteren Betätigungsfeld zugewandt. Zu unseren traditionellen Aufgaben Brandschutz und technische Hilfeleistung haben wir freiwillig einen weiteren Dienst am Mitbürger übernommen, den medizinischen Notfall. Dieser Dienst wird von den „Helfern vor Ort" (First Responder) geleistet. Das HVO Konzept wurde im September 1997 im Landkreis Würzburg eingeführt. Auf Anregung von Peter Roth, der als Rettungsassistent tätig ist, wurde nach der Generalversammlung 2000 der Entschluß gefasst das beide Leinacher Feuerwehren eine gemeinsame HVO-Gruppe aufbauen woollen.

    Da bereits Feuerwehrmänner von Berufswegen die fachliche Qualifikation für den HVO-Dienst besaßen und sich diese bereit erklärten bei der Gruppe mitzuarbeiten, war der personelle Grundstock bereits vorhanden. Weitere Frauen und Männer ließen sich in 70 Stunden zum HVO ausbilden.

    Die Gemeinde Leinach stellte einen Betrag von 11.000 DM zur Verfügung. Davon wurden u. a. sechs Funkalarmempfänger, vier Schutzjacken, und die beiden Notfallkoffer beschafft. Um die Ausstattung der HVO-Gruppe noch zu verbessern wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Davon wurde 2002 ein VW-Bus T4 zum Preis von 7.000,00 Euro beschafft und in ca 300 Stunden von der HVO-Gruppe zu einem MZF umgebaut. Besonders viele Stunden waren für die Elektrik und den Innenausbau nötig. Hier leisteten vor allem die Kameraden Volker Hilliger und Stefan Roth enorm viel.

    Die Gemeinde bezuschusste den Umbau mit 1300 €. 

    HVO FzgmAus

    2003

    Neuwahlen mit Kommandantenwechsel

    Im Jahre 2003 standen die Neuwahlen der Kommandanten an. Sowohl Walter Klüpfel wie auch Norbert Schäd stellten sich nicht mehr zur Wahl.

    Dies führte dazu, dass die Kommandanten und Teile der Vorstandschaft neu gewählt werden mussten.

    In der Generalversammlung am 18.01.2003 wurde Martin Seelmann zum Kommandant, Volker Hilliger zum stellvertretenden Kommandant, Stefan Roth zum Kassier und Jürgen Schulz zum Schriftführer gewählt.

    2003

    Erste Maibaumaufstellung am Festplatz

    Über 25 Jahre lang stellte die Feuerwehr Oberleinach am 01. Mai den Maibaum im Ortsteil Oberleinach auf. 2003 beschloss der Gemeinderat auf Antrag der CSU nur noch einen Maibaum für ganz Leinach aufzustellen. Dieser sollte auf dem Platz vor dem Feuerwehrhaus seinen Platz finden. Die Aufstellung sollte am 30. April stattfinden, da am 01. Mai der Obst- und Gartenbauverein sein Kirschblütenfest feiert.

    Obwohl man bei den politischen Gremien mehrmals vorstellig wurde und darum bat, von so einem, noch aus dem vorangegangenen Wahlkampf motivierten, Vorhaben Abstand zu nehmen, wurde der Beschluss im Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme gefasst.

    Nach sehr langen Diskussionen stellten wir den Maibaum am 30. April 2003 erstmals am Feuerwehrgerätehaus auf. Im Jahre 2004 fühlte sich dann auch die Feuerwehr aus Unterleinach berufen, den Maibaum aufzustellen. Auch hier folgten lange Diskussionsrunden mit dem Ergebnis, dass man den Maibaum nunmehr im Wechsel aufstellt. Die Feuerwehr Oberleinach in den ungeraden Jahren, traditionell von Hand, und die Feuerwehr Unterleinach in den geraden Jahren mit Hilfe von Traktoren.

    maibaum

    2004

    Neuwahl der Vereinsvorsitzenden

    Im Januar 2004 endete die Amtszeit der beiden Vorsitzenden Jürgen Dietrich und Hans-Günter Busch.

    Beide konnten aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Wahl antreten.

    Zum 1. Vorsitzenden wurde Kommandant Seelmann zu seinem Stellvertreter Schriftführer Jürgen Schulz gewählt.
    Die Position des Schriftführers bekleidete von nun an Sonja Müller.

    Auch bei den Beisitzern gab es Veränderungen, aufgrund von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen konnte auch Thomas Busch nicht mehr in der Vorstandschaft tätig sein. An seine Stelle rückte Christel Brühler nach.

    Satzung des Vereins
    § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

    1. Der Verein führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Oberleinach e. V."
    2. Der Verein hat seinen Sitz in Leinach - Oberleinach, Landkreis Würzburg
    3. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
    4. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Würzburg unter VR 200313 eingetragen.


    § 2 Vereinszweck

    1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

    2. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    3. Die Vereinsämter sind grundsätzlich Ehrenämter.


    § 3 Mitglieder

    1. Mitglieder des Vereins können sein:

    a.) Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),
    b.) ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder),
    c.) Kinder unter 12 Jahren,
    d.) fördernde Mitglieder,
    e.) Ehrenmitglieder.

    2. Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten.

    3. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen.

    4. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.


    § 4 Erwerb der Mitgliedschaft

    1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Sie soll ihren Wohnsitz in Leinach haben und für den Feuerwehrdienst geeignet sein.

    2. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich bei einem Mitglied des Vorstandes einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.

    3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorsitzende. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben.

    4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes.


    § 5 Beendigung der Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft endet:

    a.) mit dem Tod des Mitglieds,
    b.) durch Austritt,
    c.) durch Streichung von der Mitgliederliste,
    d.) durch Ausschluss.

    2. Der Austritt ist dann wirksam, wenn er einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes gegenüber schriftlich erklärt worden ist. 

    3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des erweiterten Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist. Die Mahnung, die auch wirksam ist, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt, muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte dem Verein mitgeteilte Mitgliederanschrift gerichtet sein.

    4. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen.

    5. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des erweiterten Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen, unter Setzung einer angemessenen Frist, Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder persönlich gegenüber dem Vorstand zu rechtfertigen.

    6. Dem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorsitzenden eingelegt sein. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, hat der Vorsitzende sie der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlussbeschluss als nicht erlassen.


    § 6 Mitgliedsbeiträge

    1. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit die
    Mitgliederversammlung festsetzt.

    2. Ehrenmitglieder sowie Mitglieder die das 60. Lebensjahr vollendet haben sind von der Pflicht zur Zahlung des Jahresbeitrags befreit.


    § 7 Organe des Vereins

    Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung


    § 8 Vorstand

    1. Der Vorstand besteht aus geschäftsführendem (vertretungsberechtigten) und dem erweiterten Vorstand.

    2. Dem geschäftsführenden Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens vier, höchstens acht Vertretern.

    Der Vorsitzende vertritt den Verein allein.
    Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

    Der geschäftsführende Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:

    1. Repräsentative, administrative und organisatorische Tätigkeiten
    2. Führung der Vereinskasse und Verwaltung des Vereinsvermögens
    3. Erstellung des Jahres- und Kassenberichtes
    4. Schriftführung

    Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.
    Der gewählte geschäftsführende Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden.

    Mitglieder des Vorstandes können nur Mitglieder des Vereins sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss des erweiterten Vorstandes eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes.

    3. Der geschäftsführende Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der insbesondere die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Mitglieder der Vereinsführung geregelt werden.

    4. Der erweiterte Vorstand besteht aus:

    a.) den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes,
    b.) bis zu zehn stimmberechtigten Beisitzern,
    c.) dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach, soweit sie dem Verein angehören und nicht in eine Funktion gemäß Absatz 1, Buchstabe a.) oder b.) gewählt sind,
    d.) den aktiven Gruppenführern der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach, soweit sie dem Verein angehören und nicht in eine Funktion gemäß Absatz 1, Buchstabe a.) oder b.) gewählt sind.
    e.) den aktiven Gerätewarten der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach, soweit sie dem Verein angehören und nicht in eine Funktion gemäß Absatz 1, Buchstabe a.) oder b.) gewählt sind.

    5. Die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung einzeln, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer von drei Jahren gewählt. Mitglieder des erweiterten Vorstandes können nur Mitglieder des Vereins sein die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Vorstandschaftsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

    6. Außer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandschaftsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung und Rücktritt.
    Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die gesamte Vorstandschaft oder einzelne ihrer Mitglieder ihres Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.


    § 9 Zuständigkeiten des erweiterten Vorstandes

    1. Der erweiterte Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Sie hat vor allem folgende Aufgaben:

    a.) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung,
    b.) Einberufung der Mitgliederversammlung,
    c.) Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
    d.) Beschlussfassung über die Durchführung von Veranstaltungen bzw. die Teilnahme an solchen,
    f.) Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Vereinsmitgliedern,
    g.) Beschlussfassung über Ehrungen und Ernennung von Ehrenmitgliedern, Ehrenkommandanten und Ehrenvorsitzenden.


    § 10 Sitzung des erweiterten Vorstandes

    1. Für die Sitzung des erweiterten Vorstandes sind die Mitglieder vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung von einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher einzuladen. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Die Vorstandschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.

    2. Über die Sitzung des Vorstands ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandschaftssitzung, die Namen der Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.


    § 11 Mitgliederversammlung

    1. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

    a.) Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands und der Vorstandschaft,
    b.) Festsetzung der Höhe der Fälligkeit des Jahresbeitrags,
    c.) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer,
    d.) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
    e.) Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands

    2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

    3. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.

    4. Jedes Mitglied kann bis spätestens drei Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.


    § 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

    1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung von einem der stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem Wahlausschuss übertragen werden.

    2. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Viertel der Vereinsmitglieder erschienen ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig.

    3. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
    Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.

    4. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Vorsitzenden als Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.

    5. Jede Satzungsänderung ist durch Einreichung der geänderten Satzung dem zuständigen Finanzamt bekannt zu machen.

    6. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versammlungsleiters, die Tagesordnung, die Beschlüsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.

    7. Der Vorsitzende kann weitere Personen, behörden und Organosationen einladen und ihnen in der Versammlung das Wort erteilen.


    § 13 Kassenführung

    1. Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beiträgen und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

    2. Der geschäftsführende Vorstand hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder - bei dessen Verhinderung - eines seiner Stellvertreter geleistet werden.

    3. Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf drei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt werden, zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied der Vorstandschaft oder des Vorstandes sein. Die Jahresrechnung ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.


    § 14 Ehrungen

    An Personen, die sich im Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, kann

    1. eine besondere öffentliche Belobigung ausgesprochen werden,
    2. die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden,

    Ehemalige Kommandanten und Vorsitzende können zu Ehrenkommandanten bzw. Ehrenvorsitzenden ernannt werden, sofern sie sich im Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in Leinach erworben haben.


    § 15 - Datenschutz

    1. Der Verein legt besonderen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten seiner Mitglieder. Aus dieser Verantwortung heraus verarbeitet der Verein die personenbezogenen Daten immer unter Berücksichtigung aller geltenden Datenschutzvorschriften.

    2. Der Verein verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben.

    3. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Vorname und Anschrift, Bankverbindung für den Lastschrifteinzug, Telefonnummern (Festnetz, Mobil und Fax) sowie E-Mail, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Führerscheinklasse, Beruf, Namen und Vornamen von Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen, Lizenz(en), Funktion(en) im Verein, Dienstgrade in der aktiven Wehr, erhaltene Auszeichnungen und Ehrungen, sowie durchgeführte feuerwehrtechnische Ausbildungen, Untersuchungen und Prüfungen.

    4. Als Mitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Würzburg ist der Verein angehalten, bestimmte Daten an den Verband (Kreis-, Bezirks-, Landesebene) zu melden.


    § 16 Auflösung

    Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

    Bei Auflösung des Vereins durch die Mitgliederversammlng, bei Entziehung oder Verlust seiner Rechtsfähigkeit oder bei Änderung oder Wegfall seines bisherigen Zwecks löst sich der Verein auf und das das Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für den Feuerschutz zu verwenden hat.


    Schlussbestimmungen

    Die Satzung tritt am 13.01.2024 in Kraft.

    Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 13. Januar 2024 mit einem Abstimmungsergebnis von 44 zu 0 beschlossen.
    Die Satzung wird der Gemeinde Leinach zur Kenntnis, dem Finanzamt Würzburg zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit und dem Amtsgericht Würzburg zur Eintragung in das Vereinsregister vorgelegt.

    Mach mit!
    Warum solltest ausgerechnet DU zur Feuerwehr?

    Ganz einfach: Hier erlebst Du Teamgeist, Verantwortungsbereitschaft und Teilhabe wie in keiner anderen Organisation.

    Feuerwehr heißt mehr als Dorffest und Feuer löschen!

    Neben den umfangreichen Aufgaben des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und vielen anderen Aufgaben haben wir auch ein sehr ausgeprägtes Vereinsleben. Bei zahlreichen gemeinsamen Ausflügen, Festen und Veranstaltungen schweißt das die Gemeinschaft zusammen und bringt Freundschaften fürs Leben hervor.

    Also worauf wartest Du noch?  

    Kontaktiere uns einfach wenn Du noch Fragen hast oder einfach mal vorbei schauen möchtest um einen Blick hinter die Kulissen zu bekommen.

    Alle Kurzentschlossenen finden nachstehend unsere Beitrittserklärung zum Download.    

     Vorschau Beitritt

    Allgemeiner Hinweis:
    Bei allen Mitgliedschaften musst Du die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Oberleinach e. V. in der jeweils geltenden Fassung, bei der Aufnahme in die Jugendfeuerwehr oder den Aktiven Dienst zusätzlich die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Leinach anerkennen.

     Mach dein Kind stolz 650px

    Gerätehaus

    F.-J.-Strauß Str. 13
    97274 Leinach

    09364.509060
    kdt@ffwol.de

    Im Notfall

    Im Notfall Vorschau 193364109

    Kontakt

    Goldstraße 41
    97274 Leinach

    09364.8080-20
    info@ff-oberleinach.de

    Kontakt