Allgemeine Informationen

Die Feuerwehr Oberleinach ist eine von zwei Feuerwehren der Gemeinde Leinach.

Die Gemeinde Leinach gibt es in ihrer heutigen Form seit 1978. Sie entstand im Zuge der Gebietsreform am 1. Mai 1978 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Oberleinach und Unterleinach.

Die ca. 10 km nördlich von Würzburg liegende, in das Tal der Leinach eingebettete Gemeinde hat knapp 3.400 Einwohner. Das Gebiet der Gemeinde umfasst 2.850 ha, die Seehöhe beträgt 320 m.

Das Einsatzgebiet bzw. die örtliche Zuständigkeit der Feuerwehr Oberleinach bezieht sich auf die Gemarkung Oberleinach, die dem Gebiet der ehemals eigenständigen Gemeinde Oberleinach entspricht.

Wer mehr über die ehemalige Gemeinde Oberleinach erfahren will kann in der Chronik von Oberleinach nachlesen. Die Chronik stammt aus unserer Festschrift von 1976.

Zur Chronik der ehem. Gemeinde Oberleinach.

Zeichnung von Oberleinach (K.Muth, 1986)

Die örtliche Zuständigkeit

Unter örtlicher Zutändigkeit versteht man das Gebiet das eine Feuerwehr betreut. Für den Bürger ist dies im Notfall völlig unrelevant. Hier werden ohnehin mehrere Gemeindewehren alarmiert.
Einsatzleiter bei einem Einsatz ist immer der Kommandant der Feuerwehr in deren örtlichen Zuständigkeit das Schadensereigniss eingetreten ist.
In der Regel wird die Einsatzleitung nach Eintreffen von Führungskräften des Landkreises durch diese übernommen.

Wenn es um freiwillige Leistungen der Feuerwehren geht wirkt sich aber die örtliche Zuständigkeit auch auf den Antragsteller also den Bürger aus.
Will z. B. ein Verein das die Feuerwehr seinen Festzug absichert, dann muss er sich zunächst an den Kommandanten wenden in dessen örtlicher Zuständigkeit der Festzug verlaufen soll.
Dieser kann dann entscheiden ob er die freiwillige Leistung durchführt oder nicht.

Auch für Beratungen oder die Abklärung von rechtlichen Dingen die den Brandschutz betreffen ist immer der örtlich zuständige Kommandant der erste Ansprechpartner für den Bürger. Häufig vermittelt der Kommandant dann zwischen der Feuerwehrführung des Landkreises und den Bürger bzw. stellt den direkten Kontakt zwischen beiden her.

Im Falle von Leinach ist die örtliche Zuständigkeit deckungsgleich mit der Gemarkung des jeweiligen Gemeindeteils. Die örtliche Zuständigkeit der Feuerwehr Oberleinach ist also die Gemarkung Oberleinach.

Gemarkung OL

Buchtipp

chronik
Wer mehr über die Geschichte der Gemeinde Leinach und deren Ortsteile Oberleinach und Unterleinach erfahren möchte, der kann sich umfassend in der Gemeindechronik informieren.

Die Chronik erschien im Jahre 1999 und wurde von Frau Christine Demel erstellt.

Sie kann bei der Gemeinde Leinach käuflich erworben werden.

 

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